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Pressemitteilung vom 18. September 2008

Mindestlohn und Arbeitsplätze

            ALTDORF – Vernichte Mindestlohn Arbeitsplätze? Welche denn? Beim Informationsstand der Altdorfer SPD zum Thema Mindestlohn war das Interesse an diesem Thema sehr groß. An folgendem Szenario wurde die Problematik dargestellt:  Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen gut funktionierenden Betrieb, eine Reinigung etwa. Sie bieten diese Leistung zur Zufriedenheit ihrer Kunden an, Sie zahlen ihren Mitarbeitern einen anständigen Lohn, und Reklamationen sind selten. Ihr Nachbar Herr “X”, will nun auch ein Stück vom Kuchen haben, macht nebenan auch eine Reinigung auf, und verlangt z.B. für ein gebügeltes Hemd deutlich weniger als sie. Wo lassen ihre Kunden demnächst ihre Hemden waschen und bügeln? Richtig, bei der Konkurrenz. Und sie können ihren Betrieb schließen. Und warum kann der billiger sein als sie? Der hat doch vergleichbare Unkosten, wie Strom, Wasser, Maschinen, Miete, und die Hemden sind auch nicht besser gewaschen oder gebügelt. Aber seinen Mitarbeitern zahlt er erheblich weniger, so wenig, dass sie ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen müssen, um ein Einkommen zu haben, von dem sie überhaupt leben zu können. Dieses Arbeitslosengeld wird aus Steuermitteln gezahlt. Der Steuerzahler bezahlt also dieses Lohndumping mancher Firmen. Und unser Herr „X“ kann also dasselbe Produkt wie sie anbieten, nicht in besserer Qualität, und sich auf Kosten des Steuerzahlers die Konkurrenz vom Hals schaffen und Gewinn machen.

Grundsicherung wird vom Bezirk bezahlt. Der bekommt den größten Teil seiner Mittel über die Bezirksumlage von den Landkreisen, und die Landreise bekommen ihre Mittel von den angeschlossenen Gemeinden. Also: die Stadt Altdorf finanziert anteilig mit der Kreisumlage den Landkreis Nürnberger Land, und unser Landkreis dann anteilig über die Bezirksumlage den Bezirk Mittelfranken. Aus diesen Mitteln werden dann die Lohnergänzungszuschüsse gezahlt. Gäbe es in diesem Sektor einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, müßte Herr “X” seine Produkte in besserer Qualität oder mit besserem Service anbieten, das wäre dann echte Konkurrenz , auch im Sinne sozialer Markwirtschaft. Aber so, ohne diesen Mindestlohn, ist es natürlich der Wirtshaft recht: Kann man sich doch so die Konkurrenz vom Hals schaffen und auch noch auf Kosten der Steuerzahler und der Mitarbeiter Gewinne machen. Die Lösung des Problems, wie die Menschen über die Runden kommen, wird dem Staat überlassen. Und unsere Politiker machen da auch noch mit. Von CDU/CSU und FDP hört man reflexartig nur, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten. Ja natürlich vernichten die Arbeitsplätze, nämlich die unanständig bezahlten, von denen keiner leben kann.

Mindestlohn ist in Bayern ein Verfassungsauftrag. Im Artikel 169 steht es wortwörtlich: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen“. Und der Mindestlohn von 7,50 Euro stellt ein Limit dar. Darunter fällt man unter die Armutsgrenze. Die CSU lehnt einen gesetzlichen Mindestlohn ab und bricht damit diesen Verfassungsauftrag.

18 von 25 europäischen Ländern, sowie die USA, Japan und Kanada haben bereits einen grundsätzlichen Mindestlohn eingeführt, ohne dass deren Wirtschaft zusammengebrochen ist. Im Gegenteil.

Wer arbeitet, muss sich und seine Familie ernähren können. Es gibt wahrlich genug Gründe, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, denn der Niedriglohnsektor breitet sich rasant aus.

Immer mehr Menschen sind arm trotz Arbeit:

·         377.000 Menschen in Bayern müssen zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit einen Nebenjob ausüben, weil ihr Einkommen nicht ausreicht.

·         743.000 Menschen in Bayern verdienen weniger als 400 Euro pro Monat.

·         Kinderarmut kommt von zu geringen Einkommen, dadurch verschlechtern sich die Bildungschancen.

·         Rund 500.000 Menschen sind trotz Vollzeitbe­schäftigung auf Grundsicherungsleistungen aus Steuermitteln angewiesen.

·         Über 60% der Beschäftigten im Niedriglohnbereich haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie leisten gute Arbeit und haben gerechte Löhne verdient.

·         Die Konkurrenz zwischen europäischen Arbeitnehmern wird mit dem Mindestlohn eingedämmt.

·         Stärkung der Binnenkaufkraft zur Unterstützung des einheimischen Arbeitsmarktes.

·         Höhere Löhne führen zu einer verbesserten Situation in den Sozialkassen und verhindern Altersarmut.

Nach der Einigung der Koalition auf einen Mindestlohn für Briefzusteller verlangte CSU-Chef Huber, Mindestlöhne in keinen weiteren Branchen einzuführen. Dieser Widerstand ist skandalös. Zehn Prozent der Menschen in Bayern gelten als arm. Mindestlöhne sind Brandmauern gegen die Armut. Wer arbeitet, muss davon leben können. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Bayern 80.000 Menschen neben ihrem Lohn noch Hartz-IV-Empfänger sind.

Der Mindestlohn sei daher nicht nur ein Gebot des Sozialstaats, sondern folge auch der volkswirtschaftlichen Vernunft und schütze faire Arbeitgeber vor Lohndumping aus dem Ausland und der Konkurrenz. Damit werde die deutsche Wirtschaft konkurrenzfähig. Es sei lächerlich, wenn behauptet wird, dass 7,50 Eure in der Stunde beispielsweise für eine Reinigungskraft den wirtschaftlichen Aufschwung gefährden.

 

Und viele Standbesucher haben sich nach diesen anschaulichen Informationen dann auch in die ausgelegten Unterschriftenlisten zum DGB-Volksbegehren “Mindestlohn in Bayern“ eingetragen.

 




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